FAQ-Katalog zur Energiepreispauschale

UPDATE: Das Bundesministerium der Finanzen hat am 20.07.2022 die FAQs zur Energiepreispauschale (EPP) aktualisiert.
Ergänzt wurden die FAQs unter anderem zu den Themen Pfändbarkeit der EPP und die Anspruchsberechtigung für Vorstände und Geschäftsführer.
Zu den aktuellen FAQs.

 

Das BMF hat FAQs zur Energiepreispauschale in einem umfangreichen Fragenkatalog bekannt gegeben. Der DStV begrüßt, dass seine Anregungen und Praxishinweise berücksichtigt wurden.

Jüngst hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den FAQ-Katalog zur Energiepreispauschale auf seiner Homepage veröffentlicht. Weiterhin hat das BMF ein PDF-Dokument bereitgestellt (vgl. FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“ Stand 17.6.2022).

Gute Hilfestellung für die Praxis
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die zeitnahe Veröffentlichung sehr, da in der Praxis viele Fragen zur Umsetzung der Energiepreispauschale bestehen. Die vom DStV in seiner Stellungnahme S 10/22 an das BMF adressierten Praxishinweise wurden in den FAQs berücksichtigt. Insbesondere zu folgenden Punkten hat das BMF in dem Fragenkatalog sehr ausführlich und klarstellend geantwortet:

·         Anspruchsberechtigte,
·         Auszahlungsmodalitäten und Festsetzung im Veranlagungsverfahren,
·         Minijob-Arbeitsverhältnisse,
·         Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Nach Einschätzung des DStV erhalten die steuerberatende Praxis sowie die Steuerpflichtigen mit diesem Fragenkatalog eine gute Hilfestellung sowie Rechtsklarheit zu vielen bisher unklaren Aspekten.