Jahresendspurt beim DStV-Steuerrechtsausschuss mit E-Rechnung, Umsatzsteuer und Co.
In politisch turbulenten Zeiten hat sich der DStV-Steuerrechtsausschuss am 11.11.2024 letztmalig in diesem Jahr zur Diskussion über die aktuellen steuerrechtlichen Entwicklungen getroffen. Anders als bei der in der letzten Woche gescheiterten Bundesregierung ging es unter der Leitung von DStV-Vizepräsident und LSWB-Präsident StB/RB Manfred F. Klar harmonisch und sachlich zu.
Neben dem anfänglichen Austausch zum Ende der Regierungskoalition standen vor allem die daraus resultierenden Effekte auf das Jahressteuergesetz 2024 und das Steuerfortentwicklungsgesetz im Fokus. Die DStV-Stellungnahmen zu den Referenten- und Regierungsentwürfen der beiden Gesetzesvorhaben waren in enger Abstimmung mit dem DStV-Steuerrechtsausschusses entstanden.
Einen inhaltlichen Schwerpunkt bildete u.a. die geplante Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen. Der DStV hatte sich erst kürzlich gemeinsam mit renommierten Umsatzsteuerexperten für eine faire Ausgestaltung der Neuregelung stark gemacht. Hierfür müssen (1) der Anwendungszeitpunkt der Neuregelung mindestens auf den 01.01.2026 verschoben und (2) die Rechtsunsicherheit, die mit dem Bescheinigungsverfahren einhergeht, im Verwaltungswege verringert werden.
Einen regen Diskurs erfuhr auch das mittlerweile gut vorangeschrittene Thema „E-Rechnung“. Der DStV-Steuerrechtsausschuss begrüßte das bisherige DStV-Engagement ausdrücklich. Ein von den regionalen Steuerberaterverbänden angebotenes Muster für eine Mandanteninformation zur Einführung der E-Rechnungspflicht ab dem 01.01.2025 kann Steuerberatern und Steuerberaterinnen als Einstieg in die zu führenden Beratungsgespräche dienen.
Darüber hinaus standen die Änderungen zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer-Regelung, die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer sowie ein Erfahrungsaustausch zum aktuellen Bearbeitungsstand in punkto Grundsteuer auf der Tagesordnung.