LSWB und vbw gemeinsam für DSGVO-Novellierung
Im Schulterschluss mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) setzen wir uns für eine Nachbesserung beim neuen Datenschutzrecht ein. Im Rahmen des Arbeitskreis IT-Sicherheit der vbw wurden die wesentlichen Forderungen auf europäischer und Bundesebene zur Verbesserung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erarbeitet.
Für folgende Nachbesserungen setzen wir uns ein:
Auf EU-Ebene sehen wir einen Änderungsbedarf bei den Informationspflichten und dem Auskunftsanspruch. Außerdem soll die Verpflichtung zum Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten erst ab 250 Mitarbeitern gelten und die Pflicht zur Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung nur dann bestehen, wenn Datenverarbeitung Hauptgeschäftszweck ist.
Auf Bundesebene fordern wir die Anhebung des Schwellenwerts zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten von zehn auf 50 mit der Datenverarbeitung beschäftigten Mitarbeitern. Zusätzlich befürworten wir die Zulässigkeit der Textform statt Schriftform bei der Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis. Außerdem soll die missbräuchliche Nutzung von Abmahnung durch eine Änderung im UWG verhindert werden.
Die detaillierte Auflistung der eingebrachten Forderungen finden Sie auch hier zum Nachlesen.