Mindestlohn - DStV-Präsident im Gespräch mit dem Bundesarbeitsministerium
DStV-Präsident Harald Elster hat den zuständigen Staatssekretär Thorben Albrecht zu einem fachlichen Gedankenaustauschs im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) getroffen. Sie diskutierten, welche Aspekte - mit Blick auf die gegenwärtigen Überlegungen zu möglichen Anpassungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - unter Praktikabilitätsgesichtspunkten untersucht werden sollten.
Beim Gespräch wurden neben den Regelungen zu den besonderen Aufzeichnungspflichten sowie zur Anrechnung von sonstigen Leistungen auch berufs- und haftungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Mindestlohn thematisiert. Elster verwies auf den erheblichen Anteil an den Lohn- und Gehaltsabrechnungen, welche durch Steuerberater erstellt werden. Vor diesem Hintergrund sei eine Einbindung des Berufsstands in den Diskussionsprozess sehr zu begrüßen. Der DStV werde sich in diesen Fragen auch weiterhin gerne aktiv einbringen.
Für das BMAS nahm der zuständige Abteilungsleiter Hans Dieter Viethen an dem Gespräch teil. Der DStV war auch durch seinen Hauptgeschäftsführer RA FAStR Prof. Dr. Axel Pestke sowie Berufsrechtsreferent RA Christian Michel vertreten.
Der DStV hatte bereits im Vorfeld des Gesprächs in zwei Eingaben (R 01/15 und R 02/15) Aspekte vorgestellt, die aus Sicht der Berufsangehörigen gesetzliche oder sonstige Klarstellungen im MiLoG erforderlich machen oder wünschenswert erscheinen lassen. Näheres hierzu ist auf der DStV-Homepage abrufbar