Noch viele ungelöste Fragen bei geplanter EU-Anzeigepflicht für Steuergestaltungen

Viele kritische Anmerkungen seitens berufsständischer Organisationen gab es am 5.9.2017 bei einem Meinungsaustausch mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Anzeigepflichten für Steuergestaltungen“ im Gebäude des Bundesfinanzministeriums in Berlin. In dieser Sitzung ging es vornehmlich um den von der EU-Kommission am 21.6.2017 vorgelegten Richtlinien-Vorschlag zur Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle in das europäische Recht.

Eingeladen zu der Besprechung waren Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer, der Bundessteuerberaterkammer, des Deutschen Steuerberaterverbands und der Wirtschaftsprüferkammer. Für den DStV nahmen sein Präsident StB/WP Harald Elster und die Leiterin der Steuerabteilung StB/RA Sylvia Mein an dem Austausch teil.

Bei allem Verständnis für die politische Zielsetzung, internationalem Steuermissbrauch entgegenzuwirken, dürfe dennoch nicht über das Vertretbare hinausgegangen werden. Wesentliche Kritikpunkte der berufsständischen Organisationen bezogen sich auf die erforderliche Rechtsstaatlichkeit und Praktikabilität der geplanten Regelungen. So müsse z.B. noch präziser eingegrenzt werden, in welchen Fällen die Anzeigepflicht zum Tragen komme. Das gesetzlich angeordnete Berufsgeheimnis der rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe müsse ebenso beachtet werden, wie der ihnen gesetzlich erteilte Auftrag zu steueroptimaler Beratung. Fristen dürften nicht unangemessen kurz sein. Außerdem müsse den Steuerpflichtigen ggf. ein Anspruch auf verbindliche Beurteilung mitgeteilter Modelle gegeben werden.

Diese Auffassung haben die genannten Organisationen auch in einer Gemeinsamen Eingabe vom 13.9.2017 noch einmal an das Bundesfinanzministerium zusammengefasst.