Pressemitteilung: Gute Vorsätze 2015 - Steuerlich geltend machen statt schnell vergessen!
Der Besuch einer Fortbildung oder eines Sprachkurses bringen Arbeitnehmer nicht nur beruflich voran, auch steuerlich können sich die hierfür entstandenen Kosten sofern nicht bereits vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet in Form des Werbungskostenabzugs positiv auswirken. Doch aufgepasst: Ausbildungs- und Fortbildungskosten sind im Steuerrecht bislang klar zu unterscheiden.