Pressemitteilung: Gute Vorsätze 2015 - Steuerlich geltend machen statt schnell vergessen!

Der Besuch einer Fortbildung oder eines Sprachkurses bringen Arbeitnehmer nicht nur beruflich voran, auch steuerlich können sich die hierfür entstandenen Kosten – sofern nicht bereits vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet – in Form des Werbungskostenabzugs positiv auswirken. Doch aufgepasst: Ausbildungs- und Fortbildungskosten sind im Steuerrecht bislang klar zu unterscheiden.