Steuerberater sind auch zur Vertretung in Beitragsstreitigkeiten befugt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Steuerberater ihre Mandanten auch in
Streitigkeiten über Fremdenverkehrsbeiträge vertreten dürfen. Der Entscheidung liegt ein Rechtsstreit zwischen der Stadt Riedenburg und mehreren Steuerberatern zu Grunde.
Die Stadt Riedenburg ist ein Fremdenverkehrsort im Altmühltal. Die klagenden Steuerberater betreuen verschiedene Fremdenverkehrsbetriebe in Steuersachen und machen zusätzlich die erforderlichen Angaben zu den Fremdenverkehrsbeiträgen. Zwischen Stadtverwaltung und Steuerberatern ist umstritten, ob die Steuerberater auch berechtigt sind, im Namen ihrer Mandanten Widersprüche gegen Beitragsbescheide zu erheben. Das Verwaltungsgericht Regensburg und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof haben eine entsprechende Bevollmächtigung der Steuerberater für unzulässig gehalten.