StMFH: Unwettererlass

Am 19. Juli 2021 hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) das Schreiben "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden in Bayern durch Unwetter mit Hochwasser (Juni / Juli 2021⁣⁣)" veröffentlicht.

Darin enthalten sind eine Reihe von steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung Betroffener. Unter anderem zu Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen, zur Anpassung der Vorauszahlungen, Informationen zu Spenden und dem Verlust von Buchführungsunterlagen. Außerdem Regelungen zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer, sowie Informationen zu Stundung/Erlass von Grundsteuer und Gewerbesteuer.

Das vollständige StMFH-Schreiben finden Sie hier.

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