StMFH: Unwettererlass
Am 19. Juli 2021 hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) das Schreiben "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden in Bayern durch Unwetter mit Hochwasser (Juni / Juli 2021)" veröffentlicht.
Darin enthalten sind eine Reihe von steuerlichen Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung Betroffener. Unter anderem zu Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen, zur Anpassung der Vorauszahlungen, Informationen zu Spenden und dem Verlust von Buchführungsunterlagen. Außerdem Regelungen zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer, sowie Informationen zu Stundung/Erlass von Grundsteuer und Gewerbesteuer.