Umfrage zu GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen - jetzt noch teilnehmen!

Haben Sie sich schon an der Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen beteiligt? Falls nicht, sollten Sie das nachholen. Teilnehmer erhalten nach der Auswertung exklusiv einen kostenlosen detaillierten Ergebnisbericht.

Die gemeinsame Erhebung des Deutschen Steuerberaterverbandes mit BBE media läuft nur noch bis zum 31. August 2023. Den Fragebogen finden Sie unter www.bbe-umfrage.de.

Auch in diesem Jahr führt BBE media wieder gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e. V. und mit Unterstützung der Wirtschafts- und Finanzzeitung Handelsblatt eine Umfrage zur Höhe von GmbH-Geschäftsführer-Gehältern durch. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten für jeden ausgefüllten Fragebogen einen kostenlosen Ergebnisbericht.

Die Frage der steuerlichen Angemessenheit der Jahresbezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern ist häufig ein zentraler Diskussionspunkt bei Betriebsprüfungen in GmbHs. Unterstellt der Fiskus verdeckte Gewinnausschüttung, entscheidet oft das Ergebnis eines Fremdvergleichs, ob die Gesellschaft im Einzelfall erhebliche Steuernachzahlungen leisten muss oder nicht. Anerkannte Vergleichswerte zu den Jahresbezügen von Geschäftsführern bzw. Geschäftsführerinnen ähnlich strukturierter GmbHs sind dann ein oftmals von großer Relevanz.

Steuerberater mit GmbH-Mandantschaft sollten deshalb über die Entwicklung der Jahresbezüge der GmbH-Spitzenkräfte - auch zur Absicherung der eigenen Beratungsleistung - immer auf dem aktuellen Stand sein. Es geht darum, von den Gehältern ausgehende steuerliche Risiken früh zu erkennen, um rechtzeitig und effektiv gegensteuern zu können.
Finanzgerichte stützen ihre Entscheidungen auf Gehaltsstruktur-Untersuchungen - insbesondere auf die von BBE media. Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil bestätigt, dass diese beste Voraussetzungen bieten, um die Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes zu belegen (Urteil BFH vom 12. März 2022, Az. V R 5/17).

Der Fragebogen kann unter www.bbe-umfrage.de direkt online ausgefüllt oder als interaktive PDF-Datei heruntergeladen werden.