Update Energiepreispauschale

DStV-Übersicht zum Vorgehen der Länder bei der Energiepreispauschale: Herabsetzung der ESt-Vorauszahlungen III/2022 von Gewerbetreibenden und Selbstständigen
(Stand: 05.08.2022)

Für Selbständige soll die Auszahlung durch eine Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den 10.09.2022 erfolgen. Die obersten Finanzbehörden der Länder entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob dies durch Allgemeinverfügung nach § 118 Satz 2 AO oder durch geänderten Vorauszahlungsbescheid erfolgt. In folgender Übersicht wird dargestellt, wie die einzelnen Bundesländer verfahren. Eine Information zu den Bundesländern Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird nachgereicht.