Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell?

Die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) sind eine Belastung, der man sich kaum entziehen kann. Es gibt aber Modelle, die in Zeiten, in denen man noch leistungsfähig ist und über ausreichend liquide Mittel verfügt, einen deutlichen finanziellen Vorteil versprechen – ganz ohne Einbußen beim Leistungskatalog Ihrer PKV: Bereits seit dem 01.01.2020 sind die Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung in unbegrenzter Höhe als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abziehbar. 

Darüber hinaus regelt §10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG, dass Beiträge für künftige Jahre bereits im Zahlungsjahr abziehbar sind. Die genauen Voraussetzungen hierfür hat der Gesetzgeber im Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 für Zeiträume ab dem 01.01.2020 in § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG neu geregelt. Danach sind Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung für künftige Jahre im Zahlungsjahr dann abziehbar, wenn sie das 3-fache (statt bisher das 2,5 fache) der für das Zahlungsjahr gezahlten Beiträge nicht übersteigen.

Die sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und wurden auch in der Vergangenheit bereits entsprechend kommentiert und genutzt. Auch elf Jahre nach Einführung dieser Regelung hat das Thema nichts an Aktualität verloren. Die folgende Beispielrechnung soll einen ersten Einblick in die positiven Auswirkungen geben, die sich durch die Nutzung dieser steuerlichen Gestaltungsmöglichkeit ergeben können [1]

Bei der nachfolgenden Modellrechnung steht die Gestaltung des privaten Krankenversicherungsvertrages vor, während und nach der steuerlichen Optimierung im Vordergrund. Neben der steuerlichen  Betrachtung ist bei dieser Gestaltungsmöglichkeit der richtige Umgang mit den Tarifen der privaten Krankenversicherung von elementarer Bedeutung.

Wichtig zu beachten: Möchten Sie diese Möglichkeiten ausnutzen, müssen die Vorauszahlungen bis zum 21.12. eines Jahres geleistet sein. Somit wäre jetzt die Zeit, sich dem Thema anzunehmen. Eine Beispielrechnung finden Sie im angefügten PDF.

Lassen Sie Ihren persönlichen Fall unverbindlich prüfen. Bei der Beurteilung der Anforderungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften steht Ihnen und Ihren Mandanten Thomas Breitengraser – als Kooperationspartner des LSWB – sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Kontakt
Breitengraser-Versicherung
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