Was tun gegen "Steuerwettbewerb, Steuervermeidung, Paradise Papers"?

Am 25.4.2018 fand im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ein Fachgespräch zum Themenkomplex „Steuerwettbewerb, Steuervermeidung, Paradise Papers“ statt. Grundlage hierfür waren insgesamt vier Anträge verschiedener Bundestagsfraktionen. So fordert die SPD-Fraktion „Maßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb“ (BT-Drs. 19/233). Die FDP-Fraktion verlangt die Schließung von „Steuerschlupflöchern“ sowie die Beendigung „aggressiver Steuervermeidung und Steuerhinterziehung“ (BT-Drs. 19/227). Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Antrag „Sofortmaßnahmen gegen internationale Steuervermeidung und Geldwäsche“ (BT-Drs. 19/219).  Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hingegen drängt – anlässlich der Enthüllungen durch die sog. „Paradise Papers“ – in Ihrem Antrag (BT-Drs. 19/239) auf eine „Trockenlegung“ von „Steuersümpfen“. Gegenstand der Diskussion waren u. a. folgende Themen:

Anzeigepflicht für Steuergestaltungen

Durch die Einigung des Rats ECOFIN am 13.3.2018 ist die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen de facto beschlossene Sache. Getragen durch prominente Gestaltungsmodelle wie „Cum-Cum/Ex“ oder „Goldfinger“ werden darüber hinaus Rufe nach einer solchen Anzeigepflicht auch für nationale Steuergestaltungen laut. In diesem Zusammenhang wandte sich MdB StB Sebastian Brehm (Berichterstatter der CDU/CSU) mit der Frage an die Sachverständigen, ob eine (nationale) Anzeigepflicht tatsächlich nötig sei oder ob nicht zeitnahe Betriebsprüfungen ebenfalls zu einer Aufdeckung ungewollter Steuergestaltungen führen könnten.

Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V.) befürwortete grundsätzlich die Einführung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen. Er betonte gleichwohl, dass nicht jede Art von Steuergestaltung, sondern lediglich große und marktgängige Modelle der Anzeigepflicht unterliegen sollten.

StB Werner Thumbs (Profunda Verwaltungs-GmbH) dagegen verwies auf die Anzeigepflicht in den USA. Die dortigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass ein solches Modell nicht funktioniere. Darüber hinaus seien Steuergestaltungsmodelle wie „Cum-Cum/Ex“ oder „Goldfinger“ hinlänglich bekannt gewesen. Dennoch habe der Gesetzgeber lange für eine Reaktion gebraucht. Ähnlich äußerte sich auch RA Dr. Wolfgang Haas (Vorsitzender Steuerausschuss BDI e.V./General Counsel BASF).

Im Rahmen einer Frage des MdB Uwe Feiler (CDU) kam auch RA Berthold Welling (Verband der Chemischen Industrie e.V.) zu Wort. Welling brachte die Bedenken gegen eine Anzeigepflicht mittels eines Bonmots auf den Punkt: Er melde sich ja auch nicht jedes Mal bei den Behörden, wenn er bei einer grünen Ampel die Straße überquere. Zudem gebe es nach wie vor Abgrenzungsprobleme. Man solle daher zunächst die Erfahrungen mit der EU-Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungsmodelle abwarten.

Die vorgebrachten Bedenken gegen eine Anzeigepflicht teilt auch der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV). Der Verband wird sich daher auch künftig mit seiner Expertise in den Diskurs einbringen.

Maßnahmen gegen (unfairen) Steuerwettbewerb – GK(K)B als Lösungsansatz?

Nicht zuletzt durch die Reform des US-Steuerrechts und die damit einhergehende Absenkung des dortigen Körperschaftsteuersatzes von 35 % auf 21 % hat die Diskussion über (unfairen) Steuerwettbewerb frischen Wind bekommen.

Auf die von MdB Lothar Binding (Finanzpolitischer Sprecher der SPD) gestellte Frage, welche Maßnahmen hiergegen ergriffen werden können, sprach sich RA/StB/Fachberater für Internationales Steuerrecht Dr. Reimar Pinkernell, LL.M. (Flick Gocke Schaumburg) in einem ersten Schritt für eine Harmonisierung der Gewinnbesteuerung innerhalb der EU aus. Hierfür biete sich die Etablierung einer gemeinsamen (konsolidierten) körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage (G(K)KB) mit einem Mindeststeuersatz an. Ein Mindeststeuersatz verhindere einen Unterbietungswettbewerb, räume den Teilnehmern jedoch gleichzeitig eine gewisse Flexibilität ein. Als Beispiel für die Funktionsfähigkeit eines solchen Systems nannte er das Verfahren bei der Gewerbesteuerzerlegung. Hinsichtlich der Harmonisierung der Gewinnbesteuerung könnte die Gewerbesteuer hingegen Probleme bereiten. Des Weiteren hob er die verfassungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der G(K)KB hervor.

Auch Welling äußerte sich zur Gewerbesteuer und schloss sich den Bedenken von Pinkernell an. Da die Gewerbesteuer nicht harmonisierbar sei, sprach Welling sich für deren Abschaffung aus. Er stellte ferner die Frage in den Raum, ob der Steuersatz, den das AStG (§ 8 Abs. 3 S. 1) als niedrig klassifiziert, der richtige Bewertungsmaßstab sei. Zudem sei – so auch Dr. Achim Pross (OECD) – ein niedriger Steuersatz allein nicht automatisch mit schädlichem Steuerwettbewerb gleichzusetzen.

Haas als Vertreter des BDI e.V. betonte, dass das Problem nur auf zwischenstaatlicher Ebene gelöst werden könne. Nationale Alleingänge hingegen lehnte er ab.

Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Im Hinblick auf die Probleme bei der Besteuerung der digitalen Wirtschaft führte Pross aus, dass das Steuerrecht an die neuen Gegebenheiten dieses Wirtschaftszweigs angepasst werden müsse. Zentral sei hierbei die Frage der Gewinnverteilung. Auch der Betriebsstättenbegriff, wie das internationale Steuerrecht ihn derzeit kennt, müsse reformiert werden,  um den Besonderheiten der Digitalwirtschaft gerecht zu werden. Pross hob hervor, dass es sich um ein komplexes Problem handele, für das eine internationale Zusammenarbeit vonnöten sei.

Die EU-Kommission hat Ende März 2018 zwei Richtlinienvorschläge veröffentlicht, die kurz- und langfristige Lösungen für die Schwierigkeiten bei der Besteuerung von digitalen Unternehmen vorsehen. Mit Schreiben vom 27.4.2018 hat der Bundesrat zu den Richtlinienvorschlägen (BR-Drs. 94/18) Stellung genommen. Anknüpfend an seine Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission für eine Besteuerung der Digitalwirtschaft (E 01/18) wird der DStV sich ebenfalls mit einer Stellungnahme in die Diskussion über die Richtlinienvorschläge einbringen.

Das Fachgespräch war öffentlich. Der DStV nahm, vertreten durch den Referenten für Steuerrecht, Denis Basta, M.A., als Zuhörer teil.