Verschwiegenheit in Gefahr! – Europaparlament verabschiedet Whistleblower-Richtlinie

Am 16.4.2019 hat das Europaparlament die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sog. Whistleblower Richtlinie) verabschiedet. Damit ist nun auch die letzte Hürde für einen europaweit einheitlichen Schutz von Hinweisgebern genommen. Der Richtlinientext wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss dann innerhalb von zwei Jahren in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Am 16.4.2019 hat das Europaparlament die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sog. Whistleblower Richtlinie) verabschiedet. Damit ist nun auch die letzte Hürde für einen europaweit einheitlichen Schutz von Hinweisgebern genommen. Der Richtlinientext wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und muss dann innerhalb von zwei Jahren in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

„Die Einführung eines europaweiten gleichen Schutzstandards ist ein wichtiger Schritt nach vorne für den Schutz von Whistleblowern“, betonte der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), StB/WP Harald Elster. Aus rechtsstaatlicher und berufsrechtlicher Sicht hat der finale Richtlinientext beim DStV-Präsidenten jedoch nur zu Kopfschütteln und Unverständnis geführt. „Leider wird die Whistleblower-Richtlinie die Verschwiegenheitspflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern aushebeln“, so Elster.

Der Richtlinientext schaffe zwar bewusst eine Ausnahme für anwaltliche und ärztliche Verschwiegenheitspflichten. „Das ist problematisch, denn Rechtsanwälte können in Deutschland steuerberatend Tätig sein“ stellte Elster fest. „Es ist nicht nachzuvollziehen, dass auf europäischer Ebene eine Unterscheidung zwischen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und den Verschwiegenheitspflichten von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eingeführt wird“, erklärte der Präsident des DStV. „Es liegt auf der Hand, dass dies in Deutschland zu praxisrelevanten Problemen führen wird“, so Elster. Kleinere Korrekturen im Richtlinientext hätten hier eine ausgewogene Lösung schaffen können, welche allen Parteien geholfen hätten.

Auch bleibt unklar, wie Kanzleien die Übrigen konkreten Anforderungen der Richtlinie umsetzen sollen. „Besonders die Schaffung von internen Meldekanälen, wie sie durch die Richtlinie gefordert werden, ist in der Praxis kaum umsetzbar“, erklärt Elster. „In einer Zwei-Personen Kanzlei ist ein interner Meldekanal schlichtweg überflüssig“, so Elster weiter.