Bertram Brossardt
Steuerlast und Steuerbürokratie
Unser Steuerrecht muss einfach, wettbewerbs- und leistungsgerecht werden. Wir brauchen die Entlastung des Steuerzahlers, Anreize für erfolgreiches Wirtschaften der Unternehmen, eine Reduzierung der Steuerbürokratie und mehr Rechtssicherheit. Von diesen klaren Zielen sind wir in Deutschland weit entfernt.
Erstens: Wachstumsfördernde Steuerpolitik heißt Senkung der Unternehmenssteuer von heute mehr als 30 Prozent auf 25 Prozent. Das ist zwingend notwendig für unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit, wenn man die Steuerentscheidungen und Pläne anderer Länder betrachtet. Die Einkommenssteuer muss sinken. Die kalte Progression und der Solidaritätsbeitrag gehören abgeschafft. Dem Bürger muss mehr Netto vom Brutto bleiben.
Zweitens braucht Deutschland mehr Anreize für Investitionen und Innovationen. Dazu gehören die steuerliche Forschungsförderung, bessere Abschreibungsbedingungen, speziell im Bereich Digitalisierung und Wohnungsbau, sowie die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierung und Erleichterungen für Wagniskapital.
Drittens: Beim Bürokratieabbau brauchen wir schnellere Betriebsprüfungen, kürzere Aufbewahrungsfristen und praxisgerechtere Anzeige- und Berichtspflichten. Digitale Anwendungen müssen konsequent genutzt werden, zum Beispiel durch maschinenlesbare Gewerbe- und Kirchensteuerbescheide. Damit minimiert sich der Aufwand für Unternehmen und Bürger spürbar. Die Grundsteuer sollte im Zuge der Reform als einfaches Flächenmodell umgesetzt werden. Komplizierte Bewertungen schaffen nur zusätzliche Bürokratie – das ist unnötig.
Viertens: Rechtssicherheit ist im Steuerrecht unabdingbar. Dafür wichtig sind für die spätere Besteuerung verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung zur steuerrechtlichen Bewertung konkreter Sachverhalte. Es muss sichergestellt werden, dass zu allen Anträgen, die die Voraussetzungen erfüllen, zeitnah Auskunft erteilt wird. Wenn es um Fragen des Lohnsteuerrechts geht, muss die Bewertung des Finanzamts auch für die Veranlagung des Mitarbeiters bindend sein, um ihm ebenfalls Rechtssicherheit zu geben.
Zur Rechtssicherheit gehört auch der Schutz des Steuergeheimnisses. Die von der EU-Kommission angestrebte Veröffentlichung steuerrelevanter Daten aus dem sogenannten Country-by-Country-Reporting ist abzulehnen. Sie untergräbt das Steuergeheimnis und verletzt berechtigte Schutzinteressen unserer Wirtschaft. Auskünfte müssen, wie international vereinbart, auf den Austausch zwischen Finanzverwaltungen beschränkt bleiben.
Die von der EU-Kommission neu geplanten Whistleblower-Regeln wären ein Freibrief für unbegründete, rufschädigende Anzeigen gegen Unternehmen und die Veröffentlichung von Sachverhalten, die vom Steuergeheimnis geschützt sind. Das darf so nicht in Kraft treten.
Doppelbesteuerungsrisiken sind für unsere Unternehmen abzuwehren. Deutschland muss deshalb die international eingeführten Mechanismen zur Beilegung von Streit darüber, welchem Staat in konkreten Fällen das Besteuerungsrecht zusteht, häufiger in Anspruch nehmen.
Information
Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. vertritt als freiwillige, branchenübergreifende und zentrale Interessenvereinigung der bayerischen Wirtschaft insgesamt 132 bayerische Arbeitgeberund
Wirtschaftsverbände sowie 42 Einzelunternehmen mit zusammen 4,7 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.
Weitere Informationen unter www.vbw-bayern.de